Allgemeine Geschäftsbedingungen der NT Fußboden & Servicetechnik

1.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Reparatur-, Ausbesserungs-,
Instandhaltungs-, Instandsetzungs-, Erneuerungs- oder Umbauarbeiten, die keine wesentliche
Bedeutung für die Konstruktion, den Bestand, die Erhaltung oder die Benutzbarkeit eines
Gebäudes haben.
Maßgebliche Vertragsgrundlage für alle auszuführenden Aufträge sind die nachstehenden
Geschäftsbedingungen sowie etwaige individuelle Vereinbarungen. Diese haben Vorrang vor
abweichenden Bedingungen unserer Vertragspartner/Auftraggeber, denen ausdrücklich
widersprochen wird.
Vertragsabschlüsse erfolgen allein auf der Basis dieser Bedingungen. Unsere Angebote sind
freibleibend und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch uns.
Preise stellen immer nur Nettopreise dar.
Bestellungen an uns stellen lediglich ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Die
Annahme eine Auftrags erfolgt durch eine Auftragsbestätigung oder Lieferung und Leistung.
2.
Die Vertragsinhalte richten sich nach dem Inhalt unserer Auftragsbestätigung. Gewichts- oder
Maßangaben in Angebotsunterlagen sind nur annähernd gewichtsmaßgenau, soweit nicht die
Angaben auf Verlangen des Auftraggebers als verbindlich bezeichnet werden. Angebote,
Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen,
Kostenanschläge oder andere Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder
vervielfältigt, noch geändert, noch Dritten zugänglich gemacht werden und sind bei
Nichterteilung eines Auftrags unverzüglich an uns zurückzugeben. Eventuell erstellte
Vervielfältigungen sind in diesem Fall zu vernichten.
Behördliche und sonstige Genehmigungen sind auftraggeberseitig zu beschaffen und
rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Alle Leistungen und Preise beziehen sich auf Erfüllungen an Werktagen und in der Zeit der
Geschäftstätigkeit von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Im Falle ausdrücklicher Wünsche der Erfüllung
außerhalb dieser Zeiten werden über Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge berechnet.
Leistungen, die nicht in einem Servicevertrag oder Leistungsverzeichnis enthalten sind,
werden gesondert vereinbart und berechnet.
3.
Wird die von uns geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streiks,
ungünstiger Witterung, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftragnehmers oder
einer seiner Lieferanten verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer
der Verzögerung. Dauert die Verzögerung unangemessen lange, kann jeder Vertragsteile ohne
Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten. Kann eine Leistung wegen Umstände, die der
Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, geht die Gefahr in dem
Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, indem ihm die Anzeige über die Liefer- und
Leistungsbereitschaft zugegangen ist.
4.
Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung unser
Eigentum. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferte
Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu
übereignen. Soweit Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in ein
Grundstück eingebaut werden, tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer Veräußerung
des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehende Forderungen in Höhe des
Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab.
Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände von dem Auftraggeber oder im Auftrag des
Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, tritt der
Auftraggeber schon jetzt die ihm gegen den Dritten oder den, den es angeht, zustehende
Forderungen auf Vergütung in Höhe des Rechnungswertes der unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Gegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab. Bei einer Verarbeitung,
Verbindung oder Vermischung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände mit
anderen Gegenständen durch den Auftraggeber steht uns das Miteigentum an der neuen
Sache zu; und zwar in dem entsprechenden Verhältnis des Rechnungswertes der unter
Vorbehalt stehenden Gegenstände zum Wert der übrigen Gegenstände.
5.
Soweit kein individueller Zahlungsplan vereinbart wurde, können Teilungsleistungen in Höhe
des Wertes erbrachter Leistungen in Form von Abschlagszahlungen gefordert werden.
6.
Änderungswünsche, welche vom Auftrag abweichen, ebenso wie zusätzliche Arbeiten, die
aufgrund von Baustellenverhältnissen später eingetreten sind und nicht im Auftrag enthalten
waren, werden in einer schriftlichen Änderungsanzeige nachgewiesen. Nach Fertigstellung
einer jeden Arbeit stellen wir einen Arbeitsnachweis aus, der vom Auftraggeber geprüft wird
durch Unterzeichnung.
7.
Die vereinbarten Preise für die Leistungen sind zahlbar in Höhe von 30 % des
Rechnungsbetrages bei Arbeitsbeginn, in Höhe von 30 % des Rechnungsbetrages während
der Arbeitsausführung, der Rest binnen 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Der Auftraggeber
kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang
einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Im Falle des Verzugs ist der
Käufer/Auftraggeber verpflichtet, Verzugszinsen zu zahlen gemäß § 247 BGB in Höhe von 9
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, soweit der Auftraggeber kein Verbraucher ist. Für
Verbraucher beträgt der Zinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
8.
Im Fall von Bodenarbeiten muss ein DIN-gerechter Unterboden vorhanden sein. Die zur
Verlegung anstehende Fußbodenfläche muss uns uneingeschränkt für die Zeit der
Arbeitsausführung zur Verfügung stehen. Während unserer Tätigkeit dürfen keine anderen
Arbeiten in den Räumlichkeiten vorgenommen werden. Für Beleuchtung und Beheizung in der
kalten Jahreszeit ist seitens Auftraggebers Sorge zu tragen. Zur Lagerung des Materials muss
ein verschließbarer Raum kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Steht dieser nicht zur
Verfügung, haftet der Auftraggeber für gelagerte und abhandengekommene Waren.
9.
Besteht der Auftrag in der Instandsetzung oder Reparatur und kann dieser nicht ausgeführt
werden, weil der Auftraggeber den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Termin schuldhaft
nicht gewährt oder trotz Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik eine
Instandsetzung nicht erfolgen kann, oder nach Rücksprache mit dem Auftraggeber sich als
nicht wirtschaftlich sinnvoll herausstellt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die entstandenen
Aufwendungen des Auftragnehmers zu erstatten, sofern nicht die Undurchführbarkeit in den
Verantwortungsbereich des Auftragnehmers fällt.
10.
Sachmängelansprüche des Auftraggebers verjähren in einem Jahr ab Beendigung der
Werkleistung durch den Auftragnehmer. Systemimmanente geringe Farbabweichungen, die
herstellerbedingt oder auf die Verwendung oder Zusammenstellung unterschiedlicher
Materialien zurückzuführen sind, gelten als vertragsgemäß. Der Auftragnehmer muss im
Rahmen werkvertraglicher Mängelbeseitigungspflichten/Nacherfüllung nur die zum
Abnahmezeitpunkt vorhandenen angelegten Mängel beseitigen, die ursächlich auf den Inhalt
des Vertrages beruhen, nicht jedoch Mängel am Objekt, deren Ursache nicht auf den Inhalt
des Vertrages mit uns zurückzuführen sind. Eine Mängelrüge muss schriftlich mit genauer
Darlegung der Reklamationsgründe erfolgen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich
mitzuteilen. Mängelrügen berechtigen nicht zur Einhaltung von Teilen der Auftragssumme.
11.
Wir haften für Schäden, die nicht am Gegenstand des Werkvertrages selbst entstanden sind,
gleichgültig aus welchen Rechtsgründen, nur im Fall von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger,
nicht jedoch fahrlässiger Pflichtverletzung.
12.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche
gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit uns ist für beide
Parteien 46149 Oberhausen, sofern beide Vertragsparteien Kaufleute sind. Wir beteiligen uns
nicht an einem Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
13.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird
davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsverbindungen oder
Verträge nicht berührt. Sollten durch die Unwirksamkeit Ergänzungen und Auslegungen dieser
allgemeinen Bedingungen oder Verträge nötig werden, sollen diese so getroffen werden, dass
der wirtschaftliche Zweck der weggefallenen Bestimmungen gewährleistet bleibt.

NT Fußboden & Servicetechnik
Narek Tigranyan
Christinestr. 2a, 46145 Oberhausen

E-Mail: info@nt-fussboden.de
Handy: +49 177 – 78 43 281
Steuer-Identikationsnummer: 12351384088